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EuGH entscheidet am 25.10.2005
Die Klärung wichtiger Fragen zu den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen eines Widerrufes nach dem Haustürwiderrufsgesetz steht kurz bevor.
München, den 06.10.2005. Wir berichteten bereits am 02.06.2005 (Salomonisches aus Luxemburg) über ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, aus dem sich eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten Haustürgeschäften - insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierungen - ergeben könnte. Die Verkündung eines Urteils wurde nun auf den 25.10.2005 festgesetzt.
In unseren Augen ist es durchaus möglich, daß der Europäische Gerichtshof wesentliche Teile der deutschen Rechtsprechung als europarechtswidrig qualifizieren wird, da sie der Durchsetzung eines effektiven Verbraucherschutzes entgegenstehen. Wir werden daher selbstverständlich kurzfristig wieder berichten.
